Welche Pflichten gelten ab sofort bei Stromsteuerbefreiung Ihrer Anlagen? Was müssen Sie bis zu welcher Frist an wen melden? Unser Artikel klärt über § 71 Nr. 2 der EEG 2017 auf.
Meldepflichten bei Stromsteuerbefreiung
So handeln Sie richtig
BGH-Urteil: Keine Anmeldung = Rückzahlung
Die Einspeisevergütung steht dem Anlagenbetreiber nur zu, wenn er seine Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet hat. So urteilte der Bundesgerichtshof am 05. Juli 2017 (Az.: VIII ZR 147/16) und macht damit klar: die Meldung der Anlage ist kein bürokratisches Übel, sondern Voraussetzung.
Mit diesem Urteil geht auch der Beschluss einher, dass viele erhaltene Einspeisevergütungen nun zurückgezahlt werden müssen. Besonders in Schleswig-Holstein sind nun zahlreiche Landwirte betroffen. Mehr zu diesem Urteil lesen Sie in diesem Artikel von beck-aktuell.

Welche Meldepflicht besteht bei Stromsteuerbefreiung?
Seit Inkrafttreten der neuen Regelungen im EEG 2017 - hier insbesondere § 71 Nr. 2 - müssen Sie als Anlagenbetreiber in Bezug auf die Stromsteuer Ihrem Netzbetreiber folgendes mitteilen:
- in welcher Höhe waren Sie für den in der Anlage erzeugten und durch ein Netz durchgeleiteten Strom seit dem 01. Januar 2016 von der Stromsteuer befreit?
Diese Meldung muss bis zum 28. Februar des Folgejahres geschehen.
Welchen Hintergrund hat diese Meldung?
Die neue Regelung löst das Problem hinsichtlich der Doppelförderung. Soweit Anlagen eine Stromsteuerbefreiung in Anspruch nehmen, erhalten sie für diesen Anteil keine EEG-Vergütung mehr. Dadurch entfällt das Risiko des Verlustes der gesamten EEG-Vergütung - diese wird nun um den Betrag der Stromsteuerbefreiung gekürzt.
Weitere Änderungen der Meldepflicht
Gemäß §4 AnlRegV müssen Genehmigungen oder Zulassungen, die nach dem 28. Feburar 2015 erteilt worden sind, spätestens drei Wochen nach Ihrer Bekanntgabe registriert werden. Art und Umfang der Genehmigung bzw. Zulassung sind dabei unerheblich.
Unser Tipp: Melden Sie daher vorsorglich alle nach dem 28. Februar 2015 ergangenen Genehmigungen.
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Aktualisiert am 11. Juli 2017 von Anna-Lena Feldmann.